Aufnahme -

An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?
Die Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Gemeinde vereinbaren gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Es ist in unserer Landeskirche aber auch möglich, ein Gespräch mit dem Pfarrer einer anderen Gemeinde zu führen oder auch eine der besonderen Wiedereintrittsstellen zu nutzen, die es mittlerweile in größeren Städten gibt.

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Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben, die Evangelische Kirche im Allgemeinen und Ihre Gemeinde näher kennen lernen.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Wir vollziehen die Aufnahme in unserer Gemeinde in der Regel mit einem kurzen Segensakt mit Fürbitte im Gemeindegottesdienst. Das ist allerdings nicht Bedingung für die Aufnahme. Sie kann auch allein durch ihre schriftliche Erklärung erfolgen. Sie wird dann - wie auch die Taufen - im nächsten Gemeindebrief veröffentlicht.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Lesen Sie doch bitte „'Die' 10 AnGebote der Kirche". Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Presbyterium (unserem Leitungsgremium) teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Verdient das Kirchenmitglied kein eigenes Einkommen, sondern hat Anrecht auf Unterhalt vom Ehepartner, dann wird von ihm ein (geringeres) Kirchgeld erhoben. Nähere Informationen dazu finden sie hier. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Gemeindebüro

Telefon: 02150 2002
Nierster Str. 56
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Mo - Do. 9-12 Uhr
Do. 15-17 Uhr
gemeindebuero@
evangelisch-lank.de

Kreuzkirche

Nierster Straße 56
40668 Meerbusch-Lank

Küsterin
Beate Kasprowicz

Pfarrerin
Heike Gabernig

Versöhnungskirche

Mönkesweg 22
40670 Meerbusch-Strümp

Küsterin
Caroline Gruß

Pfarrerin
Karin Schwark